
Sanierungs-Offensive beschlossen? Was Eigentümer:innen und Bildungseinrichtungen von der neuen Koalition erwarten können
Der Koalitionsvertrag 2025 sendet ein deutliches Signal: Der Gebäudesektor soll nicht nur klimafreundlicher, sondern auch sozialverträglicher und wirtschaftlich attraktiver gestaltet werden. Für Eigentümer:innen, Investor:innen und die öffentliche Hand bedeutet das: neue steuerliche Vorteile, weniger Bürokratie und erhebliche Investitionen in Bildungsbauten.
Mit rund 30 % Anteil an den deutschen CO₂-Emissionen ist der Gebäudesektor ein zentrales Handlungsfeld für die Energiewende. Der neue Koalitionsvertrag liefert nun konkrete Hebel, um Sanierungen – vor allem energetische – zu beschleunigen und attraktiver zu gestalten.
Steuerliche Entlastungen für energetische Sanierungen – vor allem im Erbfall
Eigentümer sollen gezielt durch den Fiskus entlastet werden, um notwendige Sanierungen im Bestand schneller umzusetzen. Besonders interessant: Der Bund setzt einen steuerlichen Anreiz für ererbte Immobilien.
„Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar.“
(Koalitionsvertrag 2025, Zeile 757)
Diese Maßnahme adressiert eine Realität vieler Immobilieneigentümer: Laut Statistischem Bundesamt wechseln jährlich über 400.000 Wohnimmobilien durch Erbschaft den Besitzer. Oft fehlt den neuen Eigentümer:innen jedoch die Liquidität für umfassende Sanierungen, wie LBS Research im Januar 2024 in einer Studie deutlich machte. Das aktuell gültige GEG verpflichtet allerdings aufgrund von Eigentümerwechsel durch Erbschaft zu einer energetischen Sanierung innerhalb von 2 Jahren.
Zudem heißt es:
„Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums werden steuerliche Maßnahmen verbessert.“
(Zeile 736)
Manche Experten gehen mit ihren Hochrechnungen davon aus, dass die Baupreise bis zum Jahr 2034 zwischen 28 % bis 55 % steigen könnten. Der politische Tenor ist daher eindeutig: Wer investiert, soll steuerlich begünstigt werden – ein längst überfälliger Impuls angesichts der steigenden Baukosten und stagnierenden Sanierungsraten.
Weniger Bürokratie: Förderprogramme vereinfacht, Milieuschutz gelockert
Ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ist der Abbau bürokratischer Hürden bei der Umsetzung von Sanierungen. Zwei Maßnahmen stechen dabei besonders hervor:
Förderprogramme der KfW werden neu strukturiert:
„Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung.“
(Zeile 738–739)
Diese Zusammenführung sorgt für Klarheit, verringert Komplexität in der Beantragung und macht Förderbedingungen berechenbarer – ein entscheidender Hebel, um die Quote energetischer Sanierungen von derzeit unter 1 % pro Jahr in Richtung der nötigen 2–3 % anzuheben.
Mehr Flexibilität in Milieuschutzgebieten:
„In Milieuschutzgebieten werden Vorhaben zur Herstellung von Barrierearmut und energetischer Sanierung sozialverträglich ermöglicht.“
(Zeile 733–734)
In vielen Städten verhindern strikte Milieuschutzsatzungen aus Angst vor Verdrängung sinnvolle und dringend notwendige energetische Sanierungen. Die neue Regelung schafft hier für Eigentümer:innen mehr Spielraum für Modernisierungen, ohne den sozialen Schutzgedanken zu opfern.
Schulen, Hochschulen & Co.: Milliarden für Bildungsbauten
Ein weiterer Fokus liegt auf der Sanierung öffentlicher Bildungsinfrastruktur – ein Bereich mit enormem Investitionsbedarf. Laut KfW-Kommunalpanel 2024 beträgt der Sanierungsstau an Schulen und Hochschulen über 45 Milliarden Euro.
Die Regierung reagiert darauf mit gezielten Investitionsinitiativen:
„Wir legen ein Investitionsprogramm auf, um bei der Sanierung und Substanzerhaltung von Schulen und der Schaffung neuer Kapazitäten zu unterstützen.“
(Zeile 2348–2349)
Für Hochschulen und Universitätskliniken geht man sogar noch weiter:
„Wir legen eine Schnellbauinitiative von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und digitalen Ertüchtigung von Hochschulen und Universitätskliniken […] auf.“
(Zeile 2463–2465)
Diese Programme schaffen Verlässlichkeit für Kommunen und Träger, die seit Jahren zwischen Investitionspflichten und Haushaltssperren zerrieben werden. Sie verbinden energetische Ziele mit digitalen Anforderungen – ein notwendiger Schritt für moderne, zukunftssichere Lernorte.
Fazit: Ein pragmatischer Impuls – mit echten Chancen für viele
Der Koalitionsvertrag 2025 gibt dem Gebäudesektor neue Impulse mit Signalwirkung:
- Steuerliche Anreize erleichtern Eigentümern den Schritt zur Sanierung
- Förderlogik wird vereinfacht, Verfahren verschlankt
- Öffentliche Bildungseinrichtungen profitieren von gezielten Sanierungsprogrammen
Der neue Koalitionsvertrag setzt klare Signale für mehr energetische Sanierungen im Gebäudesektor. Mit der anstehenden Übersetzung der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht stehen besonders die 60 % der deutschen Wohngebäude im Fokus, die schlechter als Energieeffizienzklasse "D" eingestuft sind. Purpose Green steht als erfahrener Partner bereit, um Eigentümer:innen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung dieser ambitionierten Ziele zu unterstützen.
Foto von Maxime Lebrun auf Unsplash
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