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19.2.2025
Gewerbegebäude

Nachhaltig und lukrativ: energetische Sanierung Ihrer Gewerbeimmobilie

Die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien ist in vielen Fällen nicht nur eine lohnende Investition, sondern auch rechtlich verpflichtend. Durch gesetzliche Vorgaben wie die Sanierungspflicht für Gewerbeimmobilien und Anforderungen an die Energieeffizienz wächst der Handlungsdruck für viele Unternehmen. 

Dennoch bietet die Modernisierung neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen langfristige Vorteile, wie etwa:  

  • Kostenersparnis durch niedrige Betriebskosten und geringen Energieverbrauch, 
  • Wettbewerbsvorteil durch Verbesserung des Markenimages, 
  • Wertsteigerung durch Steigerung der Attraktivität, 
  • Förderung der Nachhaltigkeit durch reduzierten CO₂-Ausstoß. 

Insgesamt rentiert sich die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien auch ohne verpflichtende Vorgaben. Langfristig profitieren Sie durch die Investition sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich – nicht zuletzt dank der Förderungen, die Ihnen zur Verfügung stehen. 

Wann ist die Modernisierung von Gewerbeimmobilien verpflichtend?

Gewerbeimmobilien müssen energetisch saniert werden, wenn gesetzliche Vorgaben dies vorschreiben. Notwendig wird das etwa bei größeren baulichen Veränderungen, ineffizienten Bestandsgebäuden oder spezifischen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen

Dabei greifen vor allem zwei zentrale Gesetze: die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die EPBD gibt gewissermaßen die Richtung vor. Jedes Mitgliedsland der EU  entscheidet aber selbst, wie diese Vorgaben erreicht werden – in Deutschland durch das GEG. 

Um herauszufinden, ob eine Sanierungspflicht besteht und welche Maßnahmen diese umfasst, ist grundsätzlich eine Einzelfallprüfung notwendig. Am besten nutzen Sie dafür eine Energieberatung, in der die individuellen Faktoren Ihrer Gewerbeimmobilie berücksichtigt werden.

Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die europäische Vorgabe EPBD vom 08.05.2024 zielt darauf ab, den Energieverbrauch von allen Gebäuden der EU-Staaten bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % zu reduzieren. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. 

Für Nichtwohngebäude gilt außerdem: Die energetisch schlechtesten 16 % müssen bis 2030, die energetisch schlechtesten 25 % bis 2033 entsprechend saniert werden. 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. November 2020 fasst dieses Gesetz die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen. Es legt Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest und schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien vor. 

Die Vorgaben umfassen konkrete Anforderungen an Energieeffizienz, Heizungssysteme und Dämmungen für Neubauten und Bestandsgebäude. 

Unterschiedliche Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude 

Die Pflichten der energetischen Sanierung bei Gewerbeimmobilien laut GEG und EPBD variieren und sind abhängig davon, ob es sich um ein neues oder ein Bestandsgebäude handelt. 

Energetische Sanierung von bestehenden Gewerbeimmobilien

Bestandsgebäude sind vor allem betroffen, wenn sie umgebaut oder saniert werden, unter die energetisch schlechtesten 16–25 % fallen oder teilweise Fristen überschreiten. Das betrifft unter anderem: 

Sanierungspflichten von Dach, Fassade und Fenstern 

  • Wenn Fassade, Dach oder Fenster saniert werden, müssen die Neuerungen die energetischen Mindeststandards erfüllen. 
  • Ungedämmte oberste Geschossdecken müssen gedämmt werden, um den Mindestwärmeschutz sicherzustellen. 

Pflicht zum Austausch alter Heizungen 

  • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (z. B. gegen Wärmepumpen). 

Anforderungen bei Eigentümerwechsel 

  • Bei Verkauf, Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie sind neue Eigentümer:innen verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. 
  • Zudem muss für Gewerbeimmobilien immer ein aktueller Energieausweis (EnEV) vorhanden sein – also auch nach einer Modernisierung oder vor einem Verkauf. 

Vorschriften für Neubauten

Neubauten müssen von Anfang an sehr effizient sein und hohe Standards erfüllen. Zu diesen gehören unter anderem: 

Energieeffizienzstandards 

  • Neubauten müssen strenge Primärenergiebedarfsvorgaben einhalten. 
  • Ab 2030 sollen alle neu gebauten Immobilien als Niedrigstenergiegebäude mit sehr geringen CO²-Emissionen errichtet werden. 

Anteil erneuerbarer Energien 

  • Mindestens 65 % der Heizenergie müssen aus erneuerbaren Energien stammen. 

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen.

Anforderungen an die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien

Die Anforderungen für Gewerbeimmobilien gehen oft über die für privat genutzte Wohnimmobilien hinaus. Unternehmen müssen nicht nur auf Effizienz und Umweltfreundlichkeit achten, sondern auch auf Wirtschaftlichkeit und Flexibilität ihrer Gebäude. 

Folgende Maßnahmen sind zentral: 

  • Optimierung der Gebäudehülle: Dämmung von Wänden, Fenstern und Dächern 
  • Modernisierung der Heiz- und Klimasysteme: Austausch durch energieeffiziente Systeme wie Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke 
  • Erneuerbare Energien: Nutzung von Photovoltaikanlagen und nachhaltigen Stromquellen 
  • Smart-Building-Technologien: Energiemanagementsysteme zur besseren Steuerung und Überwachung 

Darüber hinaus gibt es explizite Teile der energetischen Sanierung, die spezifisch für Gewerbeimmobilien greifen können. 

Strengere Energieeffizienzanforderungen

  • Gewerbeimmobilien unterliegen häufig höheren Standards für Energieeffizienz, da sie größere Energieverbräuche und längere Betriebszeiten aufweisen. 
  • Besonders für energieintensive Branchen (z. B. Produktion oder Logistik) sind umfassende Maßnahmen wie intelligente Energiemanagementsysteme erforderlich (Lösungen, die den Energieverbrauch automatisch überwachen, optimieren und steuern). 

Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Gewerbeimmobilien stärker zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet, etwa durch den Einbau von Photovoltaikanlagen oder den Betrieb von Blockheizkraftwerken

Berücksichtigung der ESG-Kriterien

  • Unternehmen müssen vermehrt auf ESG-Richtlinien (Environmental, Social, Governance) achten. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften, die ihre Immobilienstrategie nachhaltiger gestalten, um den Anforderungen von Investor:innen und Gesetzesvorgaben gerecht zu werden. 

Normen zur Raumklima- und Arbeitsumgebung

  • Gewerbeimmobilien müssen nicht nur energieeffizient sein, sondern auch arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören Vorschriften zur Luftqualität, Beleuchtung und Temperaturregelung, die z. B. in Arbeitsstättenrichtlinien geregelt sind. 

Dokumentations- und Prüfpflichten 

  • Unternehmen müssen bei einer energetischen Sanierung umfangreiche Prüfberichte, Nachweise und Zertifizierungen erbringen, z. B. Energieausweise und regelmäßige Audits nach ISO 50001
  • Zudem kann es behördliche Abnahmen geben, insbesondere bei gewerblichen Neubauten oder umfassenden Umbauten. 

Wirtschaftlichkeitsprüfungen 

  • Viele Gewerbeimmobilien sind auf zusätzliche Wirtschaftlichkeitsnachweise angewiesen, um eine Kosten-Nutzen-Bilanz für Investor:innen, Mieter:innen oder interne Gremien zu erstellen. 

Anforderungen für Spezialimmobilien

  • Immobilien mit besonderen Nutzungen wie Krankenhäuser, Schulen, Hotels oder Produktionsstätten unterliegen weiteren spezifischen Vorschriften. Dies kann z. B. den Brandschutz, die technische Gebäudeausrüstung oder den Einsatz von Kälte- und Lüftungssystemen betreffen. 

Fördermöglichkeiten zur gewerblichen energetischen Sanierung 

Die Investition in die energetische Sanierung kann durch verschiedene Förderprogramme abgefedert werden. Insbesondere im Gewerbesektor stehen staatliche und regionale Programme bereit. 

KfW: Kredite und Förderungen 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Zuschüsse sowie Kredite für energieeffizientes Bauen und Sanieren an.

BAFA-Förderung 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Ihnen Unterstützung für erneuerbare Energien und Energiemanagementsysteme. 

Regionale Förderprogramme 

In einigen Bundesländern gibt es spezielle Zuschüsse für Gewerbeimmobilien.  

Welches Förderprogramm Ihnen bestmöglich zugutekommt, ist von individuellen Faktoren abhängig. Gern beraten wir Sie ausführlich zum Thema Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung – auch speziell für Gewerbeimmobilien.

Wie läuft die energetische Sanierung ab?

Das konkrete Vorgehen ist abhängig von den notwendigen Maßnahmen und der Gesamtstrategie. Damit alle Prozesse perfekt aufeinander abgestimmt sind, ist es daher sinnvoll, alle Schritte von der Beratung bis zur Umsetzung zusammen mit einem Fachunternehmen durchzuführen. 

Das Vorgehen von Purpose Green lässt sich generell wie folgt zusammenfassen:

 

Bei uns erhalten Sie alle Dienstleistungen rund um die energetische Sanierung Ihrer Gewerbeimmobilie und können diese nach Belieben in Anspruch nehmen – als Komplettpaket oder als Teilleistung. 

Herausforderungen meistern und umgehen

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen übersichtlichen, aber verkürzten Einblick in die sehr komplexe Thematik. Welche Maßnahmen Sie umsetzen müssen und welche besonders lohnend sind, ist von diversen individuellen Faktoren abhängig.  

Um Ihre Gewerbeimmobilie energetisch sanieren zu lassen, sind zudem mehrere Akteur:innen vonnöten. Diese zu koordinieren, ist eine der größten Herausforderungen eines solchen Projekts.

  • Kostenkontrolle: Große Projekte bergen die Gefahr von Budgetüberschreitungen 
  • Technische Komplexität: Die Integration moderner Technologien kann anspruchsvoll sein. 
  • Regulatorische Anforderungen: Es ist wichtig, alle gesetzlichen Vorgaben genauestens einzuhalten – auch bei Änderungen. 

Wir empfehlen Ihnen daher, von Anfang an nur mit Menschen mit entsprechender Expertise zusammenzuarbeiten. Mit der Unterstützung erfahrener Fachleute lassen sich sämtliche Herausforderungen bewältigen.

Bei Purpose Green erhalten Sie alle relevanten Dienstleistungen zur energetischen Sanierung aus einer Hand. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, übernehmen auf Wunsch die strategische Planung und unterstützen Sie bei der Beantragung passender Fördermittel. Darüber hinaus übernehmen wir die Projektsteuerung und begleiten die professionelle Umsetzung aller gewünschten Maßnahmen.


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(Foto: Alisa Anton auf Unsplash)

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Purpose Green ist ein in Berlin ansässiges Climate-Tech-Unternehmen, das den Immobiliensektor mit umfassenden End-to-End Lösungen zur Dekarbonisierung verändert. Gegründet im Jahr 2023 von Okitonga Memba und den Brüdern Lucas und Lennart Christel, nutzt Purpose Green fundierte Branchenkenntnisse, um die Entwicklung zu nachhaltigen, energieeffizienten Gebäuden zu ermöglichen. Das Unternehmen ist auf maßgeschneiderte Sanierungs- und Energieberatung spezialisiert und unterstützt Immobilieneigentümer, Verwalter und institutionelle Fonds bei der Transformation von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Bürogebäuden in umweltfreundliche, zukunftssichere Objekte.

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