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14.2.2025
Energetische Sanierung

Energetische Sanierung: Pflicht für Mehrfamilienhäuser, Chance für die Zukunft

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden steigen kontinuierlich, um Klimaschutzziele zu erreichen, Energiekosten zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. 

In einigen Fällen wird die energetische Sanierung für Gebäude, wie z. B. Mehrfamilienhäuser, zur Pflicht. Vor allem aber ist sie auch eine Chance – denn die Maßnahmen sind aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Selbst wenn Sie nicht zu einer Modernisierung Ihrer Immobilie verpflichtet sind, kann eine frühzeitige Anpassung Ihnen Kosten und Aufwand ersparen.

Wann ist die energetische Sanierung für Mehrfamilienhäuser verpflichtend?

Die Pflicht zur energetischen Sanierung gilt insbesondere für Eigentümer:innen von Altbauten, die vor bestimmten Baujahresgrenzen errichtet wurden. Dabei orientiert man sich an Landesvorgaben, weshalb das ausschlaggebende Baujahr je nach Region variieren kann. 

Aktuelle Richtlinien und Mindestanforderungen sind durch die EU-Gebäuderichtlinie und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. 

Davon betroffen sind Sie als Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses vor allem in diesen Fällen:

Bei Eigentümerwechsel

Wer nach dem 01.02.2002 eine bestehende Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen umsetzen.

Umbaumaßnahmen von mehr als 10 %

Wenn Sie mehr als 10 % eines Außenbauteils Ihres Mehrfamilienhauses verändern, müssen Sie für dieses die GEG-Maßnahmen erfüllen. 

Heizungstausch

Für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten gilt seit dem 01.01.2024: Neu eingebaute Heizungen müssen zu 65 % erneuerbare Energie nutzen (z. B. Wärmepumpen).

Sind Sie von der Sanierungspflicht betroffen und versäumen diese, können Sie mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe ist abhängig von den versäumten Maßnahmen, kann aber bis zu 50.000 € betragen. Hinzu kommen indirekte Konsequenzen: Denn langfristig riskieren Sie den Wertverlust Ihrer Immobilie und höhere Betriebskosten.

Ausnahmefälle, die nicht betroffen sind

Für Immobilien, die bereits vor dem 01. Februar 2002 bewohnt wurden, besteht keine Sanierungspflicht. Ebenso verhält es sich mit denkmalgeschützten Gebäuden und solchen, deren Sanierung unwirtschaftlich wäre. 

Die meisten Neubauten sind bereits nach neuen Standards optimiert und entsprechend ebenfalls nicht betroffen. 

Bei Pflicht: Welche Sanierungsmaßnahmen müssen umgesetzt werden?

Welche Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und im Rahmen der Vorschriften umgesetzt werden müssen, ist vom individuellen Zustand Ihres Mehrfamilienhauses abhängig. Faktoren wie die bestehende Bausubstanz und der Energieausweis des Gebäudes spielen hierbei eine große Rolle.  

Zu den häufigsten Maßnahmen zählen:

Gebäudedämmung

Gebäudehülle, Fassade, Dach und Kellerdecken werden entsprechend der Mindeststandards gedämmt.

Heizsysteme

Alte Heizungen, die nicht mehr den Effizienzstandards entsprechen (z. B. Ölheizungen) werden gegen moderne Systeme wie Wärmepumpen oder Fernwärme ausgetauscht.

Fenster

Es werden energieeffiziente Fenster mit hohem Isolierstandard installiert. 

Es gibt Fälle, in denen ausschließlich die Heizung ausgetauscht werden muss, um die CO²-Emissionen durch ein CO²-ärmeres Heizverfahren zu reduzieren. Auf der anderen Seite gibt es Immobilien, bei denen zusätzlich die fehlende Dämmung ausgeglichen werden muss, um den Energiebedarf zu reduzieren. 

Um sicher herauszufinden, welche Teile der energetischen Sanierung für Ihr Mehrfamilienhaus notwendig sind, sollten Sie sich daher von Expert:innen beraten lassen. Ein ESG-Detailbericht wird Ihnen Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen für Ihre Immobilie infrage kommen. 

Welche Fristen müssen eingehalten werden – und was sind die Konsequenzen?

Die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern ist durch verschiedene gesetzliche Vorgaben geregelt. 

Klimaneutralität bis 2045

Gemäß Bundesklimaschutzgesetz strebt Deutschland an, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das betrifft alle Sektoren und damit auch den Gebäudebereich, der bis zu dieser Frist keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursachen soll. 

Zwischenziele bis 2030 und 2035

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) legt fest, dass alle Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % reduziert haben. 

Bis 2033 sollen alle Gebäude außerdem mindestens eine mittlere Effizienzklasse erreichen. 

Die Vorgaben der EPBD sind grundsätzlich erst einmal richtungsweisend. Die konkrete Umsetzung wird je Mitgliedstaat festgelegt – in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aber: Außerhalb der bereits genannten Pflichten handelt es sich hierbei vielmehr um eine langfristige Zielsetzung und keine direkte Frist für die Sanierung von Bestandsbauten.

Sonderfall: Neubauten

Anders sieht die Verpflichtung für Neubauten aus: Ab 2028 müssen Gebäude in öffentlicher Hand und ab 2030 alle neu gebauten Immobilien (also auch Mehrfamilienhäuser) als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Das bedeutet: Das Gebäude verursacht über ein Jahr betrachtet keine oder nur sehr geringe Treibhausgasemissionen, da es seinen Energiebedarf mit erneuerbaren Quellen effizient deckt. 

Maßnahmenbezogene Fristen

Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Modernisierung von Heizsystemen oder die Dämmung der Gebäudehülle müssen je nach Gesetzgebung oft bis 2030 oder früher umgesetzt werden – sofern Sie davon betroffen sind. 

Früher oder später wird eine energetische Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses auf Sie zukommen. Auch wenn es keine konkrete Frist gibt, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Fachkräftemangel und Verzögerungen könnten die Umsetzung erschweren – darauf sollten Sie vorbereitet sein.

Profitieren Sie von der energetischen Sanierung – auch ohne Pflicht

Möglicherweise sind Sie in absehbarer Zeit nicht von einer verpflichtenden Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses betroffen. Dennoch kann diese eine lohnende Investition sein – denn Nachhaltigkeit kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch Ihnen als Eigentümer:in. 

  • Kurzfristige Investition, langfristiger Gewinn: Nach einer energetischen Sanierung profitieren Sie von reduzierten Betriebskosten und einem gesteigerten Immobilienwert. 
  • Einsparpotenziale: Je nach Maßnahme können zwischen 30–50 % der Energiekosten eingespart werden. Eine umfassende Dämmung der Gebäudehülle kann den Verbrauch um bis zu 40 % senken, der Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe spart zudem erhebliche Mengen CO₂ ein. 
  • Nachhaltigkeit: Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und nehmen positiven Einfluss auf die Umweltbilanz. 

Entsprechend lohnend ist es, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob eine energetische Sanierung für Ihr Mehrfamilienhaus sinnvoll ist. Am besten lassen Sie sich im Zuge einer Energieberatung dabei helfen, Einsparpotenziale aufzudecken und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. 

Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses

Es gibt unterschiedliche Förderprogramme, die Sie bei der Investition in eine energetische Sanierung finanziell entlasten. Grundsätzlich ist eine individuelle Prüfung notwendig, um die Unterstützung optimal auf Ihr Vorhaben abzustimmen.

KfW-Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen Unterstützung für energieeffizientes Bauen und Sanieren – in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. 

BAFA-Förderung

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen, Heizungsoptimierung und erneuerbare Energien. 

Regionale Programme

Viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderungen an.

Wichtig: Förderungen sollten unbedingt vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Lassen Sie sich am besten von Expert:innen über Ihre Fördermöglichkeiten aufklären – Expert:innen für Energieeffizienz können Ihnen im Zuge einer Energieberatung sogar bei der Beantragung helfen. 

Wie gehe ich bei der Umsetzung der energetischen Sanierung vor?

Ob die Pflicht der energetischen Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses auf Sie zutrifft oder Sie sich aus anderen Gründen dafür entscheiden – der typische Ablauf besteht aus diesen fünf Schritten:

1. Energetische Beratung

Beauftragen Sie Expert:innen, um den IST-Zustand Ihrer Immobilie zu prüfen und den entsprechenden Bedarf daraus abzuleiten.

Energieberatung anfragen 

2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Lassen Sie sich anhand der Ergebnisse der Analyse einen Sanierungsfahrplan erstellen. Dieser Prioritätenplan hilft Ihnen dabei, die lohnendsten Maßnahmen zuerst umzusetzen.

3. Fördermittel beantragen

Nutzen Sie frühzeitig Förderprogramme, um die Kosten der energetischen Sanierung Ihres Mehrfamilienhauses oder sogar Ihres Immobilienportfolios zu senken.

Beratung zu Fördermitteln

4. Umsetzung

Beauftragen Sie professionelle Handwerker:innen und Unternehmen, die die Sanierung fachgerecht durchführen. Wir übernehmen in diesem Fall gern das Projektmanagement für Sie und helfen Ihnen dabei, die Prozesse zu steuern.

Projektmanagement

5. Monitoring

Überprüfen Sie den Erfolg der Maßnahmen und justieren Sie bei Bedarf frühzeitig nach. 

Tipp: Purpose Green steht Ihnen bei jedem dieser Schritte zur Seite. Bei uns erhalten Sie Beratung, Planung, Projektmanagement und Monitoring aus einer Hand. Melden Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung und wir finden gemeinsam heraus, welche Maßnahmen der energetischen Sanierung für Sie am lohnendsten sind.


(Foto: Jonas Denil auf Unsplash)

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