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Klimaschutz und Gebäudesanierung: Diese Städte bieten noch finanzielle Unterstützung

Klimaschutz und Gebäudesanierung: Diese Städte bieten noch finanzielle Unterstützung

12.11.2024

Der Gebäudesektor ist derzeit weltweit für 40 und deutschlandweit für 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Doch die EU hat sich auf dem Weg zur Klimaneutralität in dem Bereich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral sein. Privateigentümer:innen haben vielfältige Möglichkeiten, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um ihre Immobilien klimafreundlicher und energetisch effizienter zu gestalten. Wir haben für die 20 größten deutschen Städte diese bestehenden Möglichkeiten systematisch aufbereitet, um einen umfassenden Überblick darüber zu bieten, wie Immobilien klimafreundlicher und energetisch effizienter gestaltet werden können.


Jetzt Emissionen senken und Zuschüsse sichern

In einigen Regionen wurden kommunale und landesweite Förderprogramme aufgrund ausgeschöpfter Mittel bereits vorzeitig gestoppt. Dennoch stehen in den folgenden Städten weiterhin Mittel zur Verfügung, um Emissionen durch nachhaltige Maßnahmen zu senken. Aktuelle Förderprogramme bieten attraktive Zuschüsse, die sowohl finanzielle Vorteile bieten als auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen.

Bielefeld

Zur Steigerung der energetischen Sanierung bietet Bielefeld neben der Förderung von Dämmmaßnahmen ebenfalls eine Unterstützung bei Fragen der Bauberatung und der Altbausanierung. Eine weiterführende Übersicht der aktuellen Klimaschutz-Förderungen kann hier eingesehen werden. Bielefeld bietet neben Förderungen für Dämmmaßnahmen auch Unterstützung in Form von Bauberatung und speziellen Programmen zur Altbausanierung. Diese Angebote richten sich insbesondere an Eigentümer, die ihre Gebäude energetisch verbessern möchten. 

Bochum

Das kommunale Modernisierungsprogramm der Stadt Bochum ist für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten ausgelegt. Als weitere Bewilligungsvoraussetzung muss das Gebäude unter anderem älter als zehn Jahre sein. Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Austausch von Heizungsanlagen sowie die Dämmung von Kellerdecken und der obersten Geschossdecke, um Wärmeverluste zu minimieren und den Energieverbrauch zu senken. Weiterhin wird die Aufstockung in geschlossenen Bebauungen gefördert, sofern ein Gründach realisiert wird und eine neue Wohneinheit entsteht. Auch die Herstellung von Gründächern und Grünfassaden sowie die Entsiegelung und der Rückbau versiegelter Flächen, um neue Grünflächen zu schaffen, sind förderfähig.

Bremen

Als Stadt unterstützt Bremen die Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Unter die Förderungsmaßnahmen fallen Gebäude vor dem Baujahr 1995 mit maximal zwölf Wohneinheiten. Zu den geförderten Dämmmaßnahmen zählen: Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite, Kerndämmung einer zweischaligen Außenwand, Kellerdecken-/ Sohledämmung, Dachdämmung, Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke) und hoch wärmegedämmte Fenster. Zudem werden Modernisierungskredite für Mietwohnungen und Kredite rund ums Haus von der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) als Partner der KFW bereitgestellt. 

Bonn

Die Stadt Bonn bietet ein „Förderprogramm Solares Bonn” und ein „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung” an. Allgemeine Informationen zu den Maßnahmen können hier entnommen werden.

Zusätzlich entwickelte die Stadt den Klimaplan 2023. Dieser definiert klare Ziele und Entwicklungspfade für die Zeit bis 2035. Das Programm bündelt alle Maßnahmen, mit denen Bonn bis 2035 klimaneutral gestaltet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nur der Maßnahmesteckbriefs aus dem Klimaplan verfügbar. Ein Förderprogramm ist aktuell noch nicht aktiv. Das Förderprogramm ist für die politische Beratung im ersten Quartal 2025 geplant. Den aktuellen Status der Sitzungen und Informationen zu dem Klimaplan finden Sie hier. Der Maßnahmesteckbrief zum geplanten Förderprogramm ist auf Seite 128, im Abschnitt 4.3.1.3 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung in diesem PDF zu finden.

Dortmund

Dortmund steckt seine Ziele mit einem Reduktionsziel von 55 Prozent bis zum Jahr 2030 ab. Für die erweiterten Ziele löst das „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030” das Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 ab. Dieses umfasst nun Förderprogramme wozu die Begrünung von Dächern und Fassaden, die Installation von Steckersolaranlagen sowie die Nutzung von Geothermie zählen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere private Eigentümer:innen und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Gebäude umweltfreundlicher zu gestalten.

Dresden 

Wie bei der Stadt Leipzig bietet für die Stadt Dresden die Sächsische Aufbaubank – Förderbank weitere Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen an. Bei der Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher werden zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern unterstützt, bei einem Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 Euro. 

Düsseldorf

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten wird in Düsseldorf gefördert. Unter die aktuellen Fördermodule fallen Gebäudehüllen, Anlagentechnik (Lüftung und Heizung), Erneuerbare Energien und Elektromobilität als auch eine Sanierung zum Effizienz- und Passivhaus. Auf der Website können die Online-Förderanträge, weitere Informationen zu den Modulen, den Unterlagen und den Richtlinien eingesehen werden.

Frankfurt am Main

Frankfurt fördert unter anderem Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung sowie Solaranlagen und Mini-PV-Anlagen. Das Förderprogramm „Klimabonus” ist mit 21 Millionen Euro budgetiert und ist eine Erweiterung zu den bisherigen Richtlinien „Frankfurt frischt auf”. Das Ziel des Programms ist dabei Anreize zu schaffen, auf klimatische Veränderungen zu reagieren und CO₂ einzusparen. Zu den geförderten Projekten zählen Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen, Solaranlagen, Batteriespeicher sowie Ladesäulen. Das Formular zur Zuwendung kann hier online ausgefüllt werden.

Hamburg

In Hamburg werden Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist, gefördert. Die Module umfassen die Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie zur Wärmeerzeugung. Die Förderkonditionen sind im Rahmen eines Zuschusses nach den Richtlinien der IFB oder im Rahmen einer Darlehnsvariante verfügbar. Weitere Informationen sind bei den IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen hinterlegt.

Hannover

Die Stadt Hannover fördert Maßnahmen zur Dachdämmung bei Bestandsgebäuden unter der Bedingung, dass gleichzeitig eine Installation einer Solaranlage erfolgt. Das Förderprogramm der Dach-Solar-Richtlinie ist mit anderen Fördermitteln, wie beispielsweise der KfW-Förderung, kombinierbar. Zu den Förderangeboten bei Wohngebäuden gehören zum Beispiel die Modernisierung der Gebäudehülle, worunter eine nachhaltige Gebäudedämmung, neue Fenster und Wärmepumpen fallen. Des Weiteren bietet Hannover Unterstützung bei Beratung und Serviceangeboten, Solarenergie, Wärmeversorgung und bei der Heizungsoptimierung. Eine Übersicht weiterer aktueller Förderprogramme kann hier eingesehen werden.

Leipzig

In Leipzig werden Stecker-Solar-Geräte gefördert. Dieses Förderprogramm umfasst Balkon-Solar-Module oder Balkonkraftwerke. Das Förderprogramm ist bereits seit dem 16. März 2024 aktiv und richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen. Damit bietet die Stadt einen höheren Fördersatz als Sachsen. Zusätzlich bietet die Sächsische Aufbaubank – Förderbank für Leipzig weitere Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen an. 

München

München fördert mit seinem Programm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)” Effizienzmaßnahmen, Heizungsaustausch, Sanierungsstandards, Photovoltaik sowie Ausbaustandards und Passivhäuser. Im Rahmen des Programms können auch Bonusmaßnahmen wie die energetische Fachplanung und Baubegleitung für bestimmte Sanierungsstandards oder die Passivhaus-Zertifizierung gefördert werden. Für die Antragsstellung gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag”.

Münster

Das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster” kann mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert werden. Die Förderprogramme differenzieren sich in die allgemeinen Förderrichtlinien 2024 zu „klimafreundliche Wohngebäude”, dem Förderbaustein „Energetische Sanierung” sowie dem Förderbaustein „Dachbegrünung”. Im Regelfall werden die Förderprogramme jedes Jahr neu aufgenommen, gegebenenfalls mit Änderungen.

Nürnberg

Für Nürnberg gibt es Angebote zur Energieberatung und Informationen zu Fördermitteln. Unter anderem wird im Bereich der Solarinitiative unterstützt. Neben dem Potenzial einer Solaranlage oder eines Gründaches bietet die Stadt in Kooperation mit ansässigen Energieunternehmen die Beratung zur Senkung der Strom- und Heizkosten im Haushalt. Ein weiteres Angebot findet sich hier im Bereich Bauen, Renovieren und Sanierungen. Dabei kann sowohl der Altbau zukunftsfähig saniert werden, als auch bei Neubauten Anregungen für Energiekonzepte gegeben werden.

Stuttgart

Das Energiesparprogramm „Förderung für energetische Sanierungen” der Stadt Stuttgart fördert neben den Komplettsanierungen ebenfalls Einzelmaßnahmen an den Außengebäudeteilen als auch Maßnahmen der technischen Gebäuderüstung. Als Voraussetzung der Förderungen ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. notwendig. Hier werden die anfallenden Gebühren der Erstberatung von der Landeshauptstadt Stuttgart übernommen.

Wuppertal

Die Fortsetzung des Förderprogramms „Energieeffizientes Zuhause” wurde vom Rat der Stadt Wuppertal in der Sitzung am 16. September 2024 beschlossen. Das Service-Portal ist seit dem 24. September 2024 wieder geöffnet und ist für Privatpersonen ausgelegt. Unter die Förderung fallen Maßnahmen der Sanierung der Gebäudehülle sowie Maßnahmen, die erneuerbare Energie umfassen.


Frühzeitiger Förderungsstopp und Entwicklungsstatus

Bei den folgenden Städten ist die Förderung momentan gestoppt. Neue Anträge werden (vorerst) nicht bearbeitet bzw. direkt abgelehnt. Detaillierte Informationen zu den spezifischen Programmen sowie zur voraussichtlichen Wiederaufnahme der Fördermöglichkeiten finden Sie unter den jeweiligen aufgeführten Städten.

Berlin

Das Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS” der Investitionsbank Berlin (IBB) ist frühzeitig gestoppt worden. Das umfassende Programm fördert die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Hierunter fallen unter anderem die Sanierungskategorien wie die Dämmung von Außenwänden, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, der Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage oder auch die Sanierung zum Effizienzhaus.

Auch bei den Programmen in Kooperation mit der IBB Business Team GmbH „SolarPLUS – die Photovoltaik - Förderung für die Berliner Solarwende” und „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin” verzögern sich die Bewilligungen von Anträgen aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025. Voraussichtliche Neubewilligungen erfolgen ab dem 01. Dezember 2024.

Duisburg

Das Förderprogramm Photovoltaik-Förderung der Stadt Duisburg ist aufgrund der hohen Nachfrage für die aktuelle Förderrunde geschlossen. Das Förderprogramm unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern für private Haushalte. Es umfasst ebenfalls die Planung und Inbetriebnahme der Systeme. Zu einer weiterführenden Förderung im kommenden Kalenderjahr werden hier neue Informationen und Details zur Verfügung gestellt.

Essen

In Essen sind das „Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen” und das “Förderprogramm für die energetische Gebäudemodernisierung 2024” 187 Tage vor Ablauf der ursprünglich geplanten Frist vorzeitig gestoppt worden. Grund hierfür sind die eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt. Es werden ausschließlich Anträge vor dem 27. Juni 2024 weiterhin bearbeitet. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wurden, werden abgelehnt. Das Förderprogramm wird 2024 nicht weiter fortgeführt und Fördergelder werden voraussichtlich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder zur Verfügung stehen.

Köln

Die Förderungen für das kommunale Programm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen” der Stadt Köln sind ausgeschöpft. Der Presseservice der Stadt Köln gab dies am 27. August 2024 bekannt, 491 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abschluss. Auch die Programme „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen” und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten” fallen unter den vorzeitigen Stopp. Die aktuellen Beantragungen erzielten bewilligte Fördergelder von 10,4 Millionen Euro seit Jahresbeginn. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2025/2026 sollen die Förderungen ab Beginn 2025 wieder aufgenommen werden.


Unabhängig von Land und Kommune: KfW-Kredite und BEG-Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude

Mit den bundesweiten Förderprogrammen der KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben Hauseigentümer:innen die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Wohnort umfassende finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Eine Übersicht aller Förderprogramme sind beim Förderkompass zu finden.

Die Programme der KfW und BEG bieten flexible Fördermöglichkeiten, um Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten: ob Austausch der Heizungsanlage, Dämmung von Wänden oder Fenstern oder Installation moderner Heiztechnik. Zudem ermöglichen diese Förderung nicht nur eine Wertsteigerung der Immobilie, sondern auch langfristige Einsparungen bei den Energiekosten.

Aufgrund der bundesweiten Verfügbarkeit sind diese Fördermittel nicht an regionale oder kommunale Programme gebunden, sodass unabhängig von lokalen Bestimmungen oder auslaufenden Stadtförderungen Sanierungsprojekte verwirklicht werden können. So können energetische Sanierungen flexibel geplant werden. Unsere Expert:innen bieten dabei Unterstützung für eine optimale Nutzung der Förderprogramme, um die Grundlage für ein energieeffizientes und zukunftssicheres Zuhause zu schaffen.

Der Gebäudesektor ist derzeit weltweit für 40 und deutschlandweit für 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Doch die EU hat sich auf dem Weg zur Klimaneutralität in dem Bereich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral sein. Privateigentümer:innen haben vielfältige Möglichkeiten, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um ihre Immobilien klimafreundlicher und energetisch effizienter zu gestalten. Wir haben für die 20 größten deutschen Städte diese bestehenden Möglichkeiten systematisch aufbereitet, um einen umfassenden Überblick darüber zu bieten, wie Immobilien klimafreundlicher und energetisch effizienter gestaltet werden können.


Jetzt Emissionen senken und Zuschüsse sichern

In einigen Regionen wurden kommunale und landesweite Förderprogramme aufgrund ausgeschöpfter Mittel bereits vorzeitig gestoppt. Dennoch stehen in den folgenden Städten weiterhin Mittel zur Verfügung, um Emissionen durch nachhaltige Maßnahmen zu senken. Aktuelle Förderprogramme bieten attraktive Zuschüsse, die sowohl finanzielle Vorteile bieten als auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen.

Bielefeld

Zur Steigerung der energetischen Sanierung bietet Bielefeld neben der Förderung von Dämmmaßnahmen ebenfalls eine Unterstützung bei Fragen der Bauberatung und der Altbausanierung. Eine weiterführende Übersicht der aktuellen Klimaschutz-Förderungen kann hier eingesehen werden. Bielefeld bietet neben Förderungen für Dämmmaßnahmen auch Unterstützung in Form von Bauberatung und speziellen Programmen zur Altbausanierung. Diese Angebote richten sich insbesondere an Eigentümer, die ihre Gebäude energetisch verbessern möchten. 

Bochum

Das kommunale Modernisierungsprogramm der Stadt Bochum ist für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten ausgelegt. Als weitere Bewilligungsvoraussetzung muss das Gebäude unter anderem älter als zehn Jahre sein. Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Austausch von Heizungsanlagen sowie die Dämmung von Kellerdecken und der obersten Geschossdecke, um Wärmeverluste zu minimieren und den Energieverbrauch zu senken. Weiterhin wird die Aufstockung in geschlossenen Bebauungen gefördert, sofern ein Gründach realisiert wird und eine neue Wohneinheit entsteht. Auch die Herstellung von Gründächern und Grünfassaden sowie die Entsiegelung und der Rückbau versiegelter Flächen, um neue Grünflächen zu schaffen, sind förderfähig.

Bremen

Als Stadt unterstützt Bremen die Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Unter die Förderungsmaßnahmen fallen Gebäude vor dem Baujahr 1995 mit maximal zwölf Wohneinheiten. Zu den geförderten Dämmmaßnahmen zählen: Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite, Kerndämmung einer zweischaligen Außenwand, Kellerdecken-/ Sohledämmung, Dachdämmung, Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke) und hoch wärmegedämmte Fenster. Zudem werden Modernisierungskredite für Mietwohnungen und Kredite rund ums Haus von der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) als Partner der KFW bereitgestellt. 

Bonn

Die Stadt Bonn bietet ein „Förderprogramm Solares Bonn” und ein „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung” an. Allgemeine Informationen zu den Maßnahmen können hier entnommen werden.

Zusätzlich entwickelte die Stadt den Klimaplan 2023. Dieser definiert klare Ziele und Entwicklungspfade für die Zeit bis 2035. Das Programm bündelt alle Maßnahmen, mit denen Bonn bis 2035 klimaneutral gestaltet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nur der Maßnahmesteckbriefs aus dem Klimaplan verfügbar. Ein Förderprogramm ist aktuell noch nicht aktiv. Das Förderprogramm ist für die politische Beratung im ersten Quartal 2025 geplant. Den aktuellen Status der Sitzungen und Informationen zu dem Klimaplan finden Sie hier. Der Maßnahmesteckbrief zum geplanten Förderprogramm ist auf Seite 128, im Abschnitt 4.3.1.3 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung in diesem PDF zu finden.

Dortmund

Dortmund steckt seine Ziele mit einem Reduktionsziel von 55 Prozent bis zum Jahr 2030 ab. Für die erweiterten Ziele löst das „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030” das Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 ab. Dieses umfasst nun Förderprogramme wozu die Begrünung von Dächern und Fassaden, die Installation von Steckersolaranlagen sowie die Nutzung von Geothermie zählen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere private Eigentümer:innen und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Gebäude umweltfreundlicher zu gestalten.

Dresden 

Wie bei der Stadt Leipzig bietet für die Stadt Dresden die Sächsische Aufbaubank – Förderbank weitere Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen an. Bei der Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher werden zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern unterstützt, bei einem Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 Euro. 

Düsseldorf

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten wird in Düsseldorf gefördert. Unter die aktuellen Fördermodule fallen Gebäudehüllen, Anlagentechnik (Lüftung und Heizung), Erneuerbare Energien und Elektromobilität als auch eine Sanierung zum Effizienz- und Passivhaus. Auf der Website können die Online-Förderanträge, weitere Informationen zu den Modulen, den Unterlagen und den Richtlinien eingesehen werden.

Frankfurt am Main

Frankfurt fördert unter anderem Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung sowie Solaranlagen und Mini-PV-Anlagen. Das Förderprogramm „Klimabonus” ist mit 21 Millionen Euro budgetiert und ist eine Erweiterung zu den bisherigen Richtlinien „Frankfurt frischt auf”. Das Ziel des Programms ist dabei Anreize zu schaffen, auf klimatische Veränderungen zu reagieren und CO₂ einzusparen. Zu den geförderten Projekten zählen Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen, Solaranlagen, Batteriespeicher sowie Ladesäulen. Das Formular zur Zuwendung kann hier online ausgefüllt werden.

Hamburg

In Hamburg werden Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist, gefördert. Die Module umfassen die Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie zur Wärmeerzeugung. Die Förderkonditionen sind im Rahmen eines Zuschusses nach den Richtlinien der IFB oder im Rahmen einer Darlehnsvariante verfügbar. Weitere Informationen sind bei den IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen hinterlegt.

Hannover

Die Stadt Hannover fördert Maßnahmen zur Dachdämmung bei Bestandsgebäuden unter der Bedingung, dass gleichzeitig eine Installation einer Solaranlage erfolgt. Das Förderprogramm der Dach-Solar-Richtlinie ist mit anderen Fördermitteln, wie beispielsweise der KfW-Förderung, kombinierbar. Zu den Förderangeboten bei Wohngebäuden gehören zum Beispiel die Modernisierung der Gebäudehülle, worunter eine nachhaltige Gebäudedämmung, neue Fenster und Wärmepumpen fallen. Des Weiteren bietet Hannover Unterstützung bei Beratung und Serviceangeboten, Solarenergie, Wärmeversorgung und bei der Heizungsoptimierung. Eine Übersicht weiterer aktueller Förderprogramme kann hier eingesehen werden.

Leipzig

In Leipzig werden Stecker-Solar-Geräte gefördert. Dieses Förderprogramm umfasst Balkon-Solar-Module oder Balkonkraftwerke. Das Förderprogramm ist bereits seit dem 16. März 2024 aktiv und richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen. Damit bietet die Stadt einen höheren Fördersatz als Sachsen. Zusätzlich bietet die Sächsische Aufbaubank – Förderbank für Leipzig weitere Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen an. 

München

München fördert mit seinem Programm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)” Effizienzmaßnahmen, Heizungsaustausch, Sanierungsstandards, Photovoltaik sowie Ausbaustandards und Passivhäuser. Im Rahmen des Programms können auch Bonusmaßnahmen wie die energetische Fachplanung und Baubegleitung für bestimmte Sanierungsstandards oder die Passivhaus-Zertifizierung gefördert werden. Für die Antragsstellung gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag”.

Münster

Das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster” kann mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert werden. Die Förderprogramme differenzieren sich in die allgemeinen Förderrichtlinien 2024 zu „klimafreundliche Wohngebäude”, dem Förderbaustein „Energetische Sanierung” sowie dem Förderbaustein „Dachbegrünung”. Im Regelfall werden die Förderprogramme jedes Jahr neu aufgenommen, gegebenenfalls mit Änderungen.

Nürnberg

Für Nürnberg gibt es Angebote zur Energieberatung und Informationen zu Fördermitteln. Unter anderem wird im Bereich der Solarinitiative unterstützt. Neben dem Potenzial einer Solaranlage oder eines Gründaches bietet die Stadt in Kooperation mit ansässigen Energieunternehmen die Beratung zur Senkung der Strom- und Heizkosten im Haushalt. Ein weiteres Angebot findet sich hier im Bereich Bauen, Renovieren und Sanierungen. Dabei kann sowohl der Altbau zukunftsfähig saniert werden, als auch bei Neubauten Anregungen für Energiekonzepte gegeben werden.

Stuttgart

Das Energiesparprogramm „Förderung für energetische Sanierungen” der Stadt Stuttgart fördert neben den Komplettsanierungen ebenfalls Einzelmaßnahmen an den Außengebäudeteilen als auch Maßnahmen der technischen Gebäuderüstung. Als Voraussetzung der Förderungen ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. notwendig. Hier werden die anfallenden Gebühren der Erstberatung von der Landeshauptstadt Stuttgart übernommen.

Wuppertal

Die Fortsetzung des Förderprogramms „Energieeffizientes Zuhause” wurde vom Rat der Stadt Wuppertal in der Sitzung am 16. September 2024 beschlossen. Das Service-Portal ist seit dem 24. September 2024 wieder geöffnet und ist für Privatpersonen ausgelegt. Unter die Förderung fallen Maßnahmen der Sanierung der Gebäudehülle sowie Maßnahmen, die erneuerbare Energie umfassen.


Frühzeitiger Förderungsstopp und Entwicklungsstatus

Bei den folgenden Städten ist die Förderung momentan gestoppt. Neue Anträge werden (vorerst) nicht bearbeitet bzw. direkt abgelehnt. Detaillierte Informationen zu den spezifischen Programmen sowie zur voraussichtlichen Wiederaufnahme der Fördermöglichkeiten finden Sie unter den jeweiligen aufgeführten Städten.

Berlin

Das Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS” der Investitionsbank Berlin (IBB) ist frühzeitig gestoppt worden. Das umfassende Programm fördert die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Hierunter fallen unter anderem die Sanierungskategorien wie die Dämmung von Außenwänden, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, der Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage oder auch die Sanierung zum Effizienzhaus.

Auch bei den Programmen in Kooperation mit der IBB Business Team GmbH „SolarPLUS – die Photovoltaik - Förderung für die Berliner Solarwende” und „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin” verzögern sich die Bewilligungen von Anträgen aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025. Voraussichtliche Neubewilligungen erfolgen ab dem 01. Dezember 2024.

Duisburg

Das Förderprogramm Photovoltaik-Förderung der Stadt Duisburg ist aufgrund der hohen Nachfrage für die aktuelle Förderrunde geschlossen. Das Förderprogramm unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern für private Haushalte. Es umfasst ebenfalls die Planung und Inbetriebnahme der Systeme. Zu einer weiterführenden Förderung im kommenden Kalenderjahr werden hier neue Informationen und Details zur Verfügung gestellt.

Essen

In Essen sind das „Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen” und das “Förderprogramm für die energetische Gebäudemodernisierung 2024” 187 Tage vor Ablauf der ursprünglich geplanten Frist vorzeitig gestoppt worden. Grund hierfür sind die eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt. Es werden ausschließlich Anträge vor dem 27. Juni 2024 weiterhin bearbeitet. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wurden, werden abgelehnt. Das Förderprogramm wird 2024 nicht weiter fortgeführt und Fördergelder werden voraussichtlich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder zur Verfügung stehen.

Köln

Die Förderungen für das kommunale Programm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen” der Stadt Köln sind ausgeschöpft. Der Presseservice der Stadt Köln gab dies am 27. August 2024 bekannt, 491 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abschluss. Auch die Programme „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen” und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten” fallen unter den vorzeitigen Stopp. Die aktuellen Beantragungen erzielten bewilligte Fördergelder von 10,4 Millionen Euro seit Jahresbeginn. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2025/2026 sollen die Förderungen ab Beginn 2025 wieder aufgenommen werden.


Unabhängig von Land und Kommune: KfW-Kredite und BEG-Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude

Mit den bundesweiten Förderprogrammen der KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben Hauseigentümer:innen die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Wohnort umfassende finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Eine Übersicht aller Förderprogramme sind beim Förderkompass zu finden.

Die Programme der KfW und BEG bieten flexible Fördermöglichkeiten, um Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten: ob Austausch der Heizungsanlage, Dämmung von Wänden oder Fenstern oder Installation moderner Heiztechnik. Zudem ermöglichen diese Förderung nicht nur eine Wertsteigerung der Immobilie, sondern auch langfristige Einsparungen bei den Energiekosten.

Aufgrund der bundesweiten Verfügbarkeit sind diese Fördermittel nicht an regionale oder kommunale Programme gebunden, sodass unabhängig von lokalen Bestimmungen oder auslaufenden Stadtförderungen Sanierungsprojekte verwirklicht werden können. So können energetische Sanierungen flexibel geplant werden. Unsere Expert:innen bieten dabei Unterstützung für eine optimale Nutzung der Förderprogramme, um die Grundlage für ein energieeffizientes und zukunftssicheres Zuhause zu schaffen.

Der Gebäudesektor ist derzeit weltweit für 40 und deutschlandweit für 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Doch die EU hat sich auf dem Weg zur Klimaneutralität in dem Bereich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral sein. Privateigentümer:innen haben vielfältige Möglichkeiten, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um ihre Immobilien klimafreundlicher und energetisch effizienter zu gestalten. Wir haben für die 20 größten deutschen Städte diese bestehenden Möglichkeiten systematisch aufbereitet, um einen umfassenden Überblick darüber zu bieten, wie Immobilien klimafreundlicher und energetisch effizienter gestaltet werden können.


Jetzt Emissionen senken und Zuschüsse sichern

In einigen Regionen wurden kommunale und landesweite Förderprogramme aufgrund ausgeschöpfter Mittel bereits vorzeitig gestoppt. Dennoch stehen in den folgenden Städten weiterhin Mittel zur Verfügung, um Emissionen durch nachhaltige Maßnahmen zu senken. Aktuelle Förderprogramme bieten attraktive Zuschüsse, die sowohl finanzielle Vorteile bieten als auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen.

Bielefeld

Zur Steigerung der energetischen Sanierung bietet Bielefeld neben der Förderung von Dämmmaßnahmen ebenfalls eine Unterstützung bei Fragen der Bauberatung und der Altbausanierung. Eine weiterführende Übersicht der aktuellen Klimaschutz-Förderungen kann hier eingesehen werden. Bielefeld bietet neben Förderungen für Dämmmaßnahmen auch Unterstützung in Form von Bauberatung und speziellen Programmen zur Altbausanierung. Diese Angebote richten sich insbesondere an Eigentümer, die ihre Gebäude energetisch verbessern möchten. 

Bochum

Das kommunale Modernisierungsprogramm der Stadt Bochum ist für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten ausgelegt. Als weitere Bewilligungsvoraussetzung muss das Gebäude unter anderem älter als zehn Jahre sein. Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Austausch von Heizungsanlagen sowie die Dämmung von Kellerdecken und der obersten Geschossdecke, um Wärmeverluste zu minimieren und den Energieverbrauch zu senken. Weiterhin wird die Aufstockung in geschlossenen Bebauungen gefördert, sofern ein Gründach realisiert wird und eine neue Wohneinheit entsteht. Auch die Herstellung von Gründächern und Grünfassaden sowie die Entsiegelung und der Rückbau versiegelter Flächen, um neue Grünflächen zu schaffen, sind förderfähig.

Bremen

Als Stadt unterstützt Bremen die Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Unter die Förderungsmaßnahmen fallen Gebäude vor dem Baujahr 1995 mit maximal zwölf Wohneinheiten. Zu den geförderten Dämmmaßnahmen zählen: Außenwanddämmung auf der Außenseite oder Innenseite, Kerndämmung einer zweischaligen Außenwand, Kellerdecken-/ Sohledämmung, Dachdämmung, Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke) und hoch wärmegedämmte Fenster. Zudem werden Modernisierungskredite für Mietwohnungen und Kredite rund ums Haus von der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) als Partner der KFW bereitgestellt. 

Bonn

Die Stadt Bonn bietet ein „Förderprogramm Solares Bonn” und ein „Beratungs- und Förderprogramm Begrünung” an. Allgemeine Informationen zu den Maßnahmen können hier entnommen werden.

Zusätzlich entwickelte die Stadt den Klimaplan 2023. Dieser definiert klare Ziele und Entwicklungspfade für die Zeit bis 2035. Das Programm bündelt alle Maßnahmen, mit denen Bonn bis 2035 klimaneutral gestaltet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nur der Maßnahmesteckbriefs aus dem Klimaplan verfügbar. Ein Förderprogramm ist aktuell noch nicht aktiv. Das Förderprogramm ist für die politische Beratung im ersten Quartal 2025 geplant. Den aktuellen Status der Sitzungen und Informationen zu dem Klimaplan finden Sie hier. Der Maßnahmesteckbrief zum geplanten Förderprogramm ist auf Seite 128, im Abschnitt 4.3.1.3 Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung in diesem PDF zu finden.

Dortmund

Dortmund steckt seine Ziele mit einem Reduktionsziel von 55 Prozent bis zum Jahr 2030 ab. Für die erweiterten Ziele löst das „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030” das Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 ab. Dieses umfasst nun Förderprogramme wozu die Begrünung von Dächern und Fassaden, die Installation von Steckersolaranlagen sowie die Nutzung von Geothermie zählen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere private Eigentümer:innen und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Gebäude umweltfreundlicher zu gestalten.

Dresden 

Wie bei der Stadt Leipzig bietet für die Stadt Dresden die Sächsische Aufbaubank – Förderbank weitere Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen an. Bei der Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher werden zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern unterstützt, bei einem Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 Euro. 

Düsseldorf

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten wird in Düsseldorf gefördert. Unter die aktuellen Fördermodule fallen Gebäudehüllen, Anlagentechnik (Lüftung und Heizung), Erneuerbare Energien und Elektromobilität als auch eine Sanierung zum Effizienz- und Passivhaus. Auf der Website können die Online-Förderanträge, weitere Informationen zu den Modulen, den Unterlagen und den Richtlinien eingesehen werden.

Frankfurt am Main

Frankfurt fördert unter anderem Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung sowie Solaranlagen und Mini-PV-Anlagen. Das Förderprogramm „Klimabonus” ist mit 21 Millionen Euro budgetiert und ist eine Erweiterung zu den bisherigen Richtlinien „Frankfurt frischt auf”. Das Ziel des Programms ist dabei Anreize zu schaffen, auf klimatische Veränderungen zu reagieren und CO₂ einzusparen. Zu den geförderten Projekten zählen Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen, Solaranlagen, Batteriespeicher sowie Ladesäulen. Das Formular zur Zuwendung kann hier online ausgefüllt werden.

Hamburg

In Hamburg werden Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist, gefördert. Die Module umfassen die Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie zur Wärmeerzeugung. Die Förderkonditionen sind im Rahmen eines Zuschusses nach den Richtlinien der IFB oder im Rahmen einer Darlehnsvariante verfügbar. Weitere Informationen sind bei den IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen hinterlegt.

Hannover

Die Stadt Hannover fördert Maßnahmen zur Dachdämmung bei Bestandsgebäuden unter der Bedingung, dass gleichzeitig eine Installation einer Solaranlage erfolgt. Das Förderprogramm der Dach-Solar-Richtlinie ist mit anderen Fördermitteln, wie beispielsweise der KfW-Förderung, kombinierbar. Zu den Förderangeboten bei Wohngebäuden gehören zum Beispiel die Modernisierung der Gebäudehülle, worunter eine nachhaltige Gebäudedämmung, neue Fenster und Wärmepumpen fallen. Des Weiteren bietet Hannover Unterstützung bei Beratung und Serviceangeboten, Solarenergie, Wärmeversorgung und bei der Heizungsoptimierung. Eine Übersicht weiterer aktueller Förderprogramme kann hier eingesehen werden.

Leipzig

In Leipzig werden Stecker-Solar-Geräte gefördert. Dieses Förderprogramm umfasst Balkon-Solar-Module oder Balkonkraftwerke. Das Förderprogramm ist bereits seit dem 16. März 2024 aktiv und richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen. Damit bietet die Stadt einen höheren Fördersatz als Sachsen. Zusätzlich bietet die Sächsische Aufbaubank – Förderbank für Leipzig weitere Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen an. 

München

München fördert mit seinem Programm „Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)” Effizienzmaßnahmen, Heizungsaustausch, Sanierungsstandards, Photovoltaik sowie Ausbaustandards und Passivhäuser. Im Rahmen des Programms können auch Bonusmaßnahmen wie die energetische Fachplanung und Baubegleitung für bestimmte Sanierungsstandards oder die Passivhaus-Zertifizierung gefördert werden. Für die Antragsstellung gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag”.

Münster

Das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster” kann mit weiteren Fördermitteln vom Bund oder Land NRW kombiniert werden. Die Förderprogramme differenzieren sich in die allgemeinen Förderrichtlinien 2024 zu „klimafreundliche Wohngebäude”, dem Förderbaustein „Energetische Sanierung” sowie dem Förderbaustein „Dachbegrünung”. Im Regelfall werden die Förderprogramme jedes Jahr neu aufgenommen, gegebenenfalls mit Änderungen.

Nürnberg

Für Nürnberg gibt es Angebote zur Energieberatung und Informationen zu Fördermitteln. Unter anderem wird im Bereich der Solarinitiative unterstützt. Neben dem Potenzial einer Solaranlage oder eines Gründaches bietet die Stadt in Kooperation mit ansässigen Energieunternehmen die Beratung zur Senkung der Strom- und Heizkosten im Haushalt. Ein weiteres Angebot findet sich hier im Bereich Bauen, Renovieren und Sanierungen. Dabei kann sowohl der Altbau zukunftsfähig saniert werden, als auch bei Neubauten Anregungen für Energiekonzepte gegeben werden.

Stuttgart

Das Energiesparprogramm „Förderung für energetische Sanierungen” der Stadt Stuttgart fördert neben den Komplettsanierungen ebenfalls Einzelmaßnahmen an den Außengebäudeteilen als auch Maßnahmen der technischen Gebäuderüstung. Als Voraussetzung der Förderungen ist eine Erstberatung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. notwendig. Hier werden die anfallenden Gebühren der Erstberatung von der Landeshauptstadt Stuttgart übernommen.

Wuppertal

Die Fortsetzung des Förderprogramms „Energieeffizientes Zuhause” wurde vom Rat der Stadt Wuppertal in der Sitzung am 16. September 2024 beschlossen. Das Service-Portal ist seit dem 24. September 2024 wieder geöffnet und ist für Privatpersonen ausgelegt. Unter die Förderung fallen Maßnahmen der Sanierung der Gebäudehülle sowie Maßnahmen, die erneuerbare Energie umfassen.


Frühzeitiger Förderungsstopp und Entwicklungsstatus

Bei den folgenden Städten ist die Förderung momentan gestoppt. Neue Anträge werden (vorerst) nicht bearbeitet bzw. direkt abgelehnt. Detaillierte Informationen zu den spezifischen Programmen sowie zur voraussichtlichen Wiederaufnahme der Fördermöglichkeiten finden Sie unter den jeweiligen aufgeführten Städten.

Berlin

Das Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS” der Investitionsbank Berlin (IBB) ist frühzeitig gestoppt worden. Das umfassende Programm fördert die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Hierunter fallen unter anderem die Sanierungskategorien wie die Dämmung von Außenwänden, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, der Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage oder auch die Sanierung zum Effizienzhaus.

Auch bei den Programmen in Kooperation mit der IBB Business Team GmbH „SolarPLUS – die Photovoltaik - Förderung für die Berliner Solarwende” und „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin” verzögern sich die Bewilligungen von Anträgen aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025. Voraussichtliche Neubewilligungen erfolgen ab dem 01. Dezember 2024.

Duisburg

Das Förderprogramm Photovoltaik-Förderung der Stadt Duisburg ist aufgrund der hohen Nachfrage für die aktuelle Förderrunde geschlossen. Das Förderprogramm unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern für private Haushalte. Es umfasst ebenfalls die Planung und Inbetriebnahme der Systeme. Zu einer weiterführenden Förderung im kommenden Kalenderjahr werden hier neue Informationen und Details zur Verfügung gestellt.

Essen

In Essen sind das „Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen” und das “Förderprogramm für die energetische Gebäudemodernisierung 2024” 187 Tage vor Ablauf der ursprünglich geplanten Frist vorzeitig gestoppt worden. Grund hierfür sind die eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt. Es werden ausschließlich Anträge vor dem 27. Juni 2024 weiterhin bearbeitet. Anträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wurden, werden abgelehnt. Das Förderprogramm wird 2024 nicht weiter fortgeführt und Fördergelder werden voraussichtlich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder zur Verfügung stehen.

Köln

Die Förderungen für das kommunale Programm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen” der Stadt Köln sind ausgeschöpft. Der Presseservice der Stadt Köln gab dies am 27. August 2024 bekannt, 491 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abschluss. Auch die Programme „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen” und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten” fallen unter den vorzeitigen Stopp. Die aktuellen Beantragungen erzielten bewilligte Fördergelder von 10,4 Millionen Euro seit Jahresbeginn. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2025/2026 sollen die Förderungen ab Beginn 2025 wieder aufgenommen werden.


Unabhängig von Land und Kommune: KfW-Kredite und BEG-Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude

Mit den bundesweiten Förderprogrammen der KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben Hauseigentümer:innen die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Wohnort umfassende finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Eine Übersicht aller Förderprogramme sind beim Förderkompass zu finden.

Die Programme der KfW und BEG bieten flexible Fördermöglichkeiten, um Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten: ob Austausch der Heizungsanlage, Dämmung von Wänden oder Fenstern oder Installation moderner Heiztechnik. Zudem ermöglichen diese Förderung nicht nur eine Wertsteigerung der Immobilie, sondern auch langfristige Einsparungen bei den Energiekosten.

Aufgrund der bundesweiten Verfügbarkeit sind diese Fördermittel nicht an regionale oder kommunale Programme gebunden, sodass unabhängig von lokalen Bestimmungen oder auslaufenden Stadtförderungen Sanierungsprojekte verwirklicht werden können. So können energetische Sanierungen flexibel geplant werden. Unsere Expert:innen bieten dabei Unterstützung für eine optimale Nutzung der Förderprogramme, um die Grundlage für ein energieeffizientes und zukunftssicheres Zuhause zu schaffen.

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